Übersicht
Vorbemerkungen
Auf Grund der besonderen Bedingungen in einem Flugzeug stellt sich insbesondere für chronisch Kranke, Schwangere und Eltern mit Kleinkindern die Frage der Flugtauglichkeit. Im Flugzeug, insbesondere bei längeren Flügen, finden sich veränderte Lebensbedingungen, die jeder Fluggast kennen sollte:
- Abnahme des Sauerstoffdruckes (vergleichbar mit einer Höhe von 2400 m auf der Erde)
- Bewegungsmangel
- Einseitige Sitzposition
- Fehlende ärztliche Akuthilfe
Herz-, Kreislauf- und Lungenerkrankungen
Durch die Abnahme der Sauerstoffsättigung während eines Fluges in großer Höhe sind Patienten mit dekompensierenden Herz- und Lungenerkrankungen besonders gefährdet. Sowohl Menschen mit einer KHK (koronare Herzerkrankung), als auch Personen mit Veränderungen an den Herzklappen sowie einer Herzinsuffizienz (Herzmuskelschwäche) sollten vor einem Flug ärztlichen Rat einholen. Das gleiche gilt für Patienten mit einer stark verminderten Lungenfunktion (z.B. Lungenemphysem).
Allgemein gilt: Patienten sind fluguntauglich, wenn sie auf dem Fahrradergometer keine 50 Watt ohne Beschwerden leisten. Jeder Flugpassagier sollte ohne fremde Hilfe die Gangway alleine passieren und sich bei einem Notfall selber helfen können.
Ein Mensch ist flugtauglich, wenn er die Gangway eines Flugzeuges selbständig ohne Luftnot hinaufkommt. Personen, die schon in Ruhe über Beschwerden klagen, sind fluguntauglich.
Hochdruckpatienten mit einem Blutdruck unter 200/120 mmHg dürfen fliegen, ebenso Träger von Herzschrittmachern. Die tägliche Medikation muß unbedingt auch vor und während der Flüge eingenommen werden, auch darf der chronisch Kranke seine Notfallmedikamente (z.B. Nitrospray) nicht vergessen.
Merke:
Träger von Herzschrittmachern dürfen fliegen.
Erkrankungen der Venen
Personen mit einem Krampfaderleiden und allgemeiner Thrombosegefahr dürfen fliegen, sollten aber über die wichtigsten Verhaltensregeln aufgeklärt sein. Zur Vorbeugung gegen das sogenannte "Economy-Class-Syndrom" (enge Sitze, wenig Raum für Bewegung) werden während des Fluges regelmäßige gymnastische Übungen sowie eine regelmäßige Bewegung durch Hin- und Herlaufen empfohlen. Eventuell müssen gefährdete Menschen vor der Reise mit gerinnungshemmenden Medikamenten (z.B. Acetylsalicylsäure) behandelt werden und während des Fluges Kompressionsstrümpfe tragen.
Merke:
Thrombosegefährdete Personen müssen bei einem Langstreckenflug regelmäßig ihre Muskelpumpe im Unter- und Oberschenkel betätigen, am besten durch Bewegung und gymnastische Übungen.
Flugreisen nach akuten Erkrankungen und Operationen
Je nach Art des operativen Eingriffes oder der Erkrankung sollten Flugreisen erst nach der Rekonvaleszenz angetreten werden. Dabei spielen bei der Beurteilung der Flugtauglichkeit neben spezifischen gesundheitlichen Komplikationen auch die mit einem Flug verbundenen Streßfaktoren eine Rolle. Diese werden vom Organismus nach einer Operation oder einer akuten Erkrankung schlechter toleriert. Von Flugmedizinern werden allgemeine Wartezeiten empfohlen, wenngleich im Einzelfall entschieden werden muß.
Wartezeiten bis zum Antritt eines Fluges
- Operationen im Mittelohr- und Nasennebenhöhlenbereich - 10 Tage
- Kleinere Bauch- und Brustkorboperationen (z.B. Appendektomie "Blinddarmentfernung") - 10 Tage
- Größere chirurgische Eingriffe - bis 6 Monate
- Eingriffe an den Herzkranzgefäßen und Bypass-Operation - mindestens 3 Wochen
- Augenoperationen (z.B. Grauer Star) - 4 Wochen
- Flugreisen und Schwangerschaft
Frauen mit einer komplikationslosen Schwangerschaft dürfen ohne Bedenken bis zum 7. Monat fliegen. Im 8. Monat ist eine ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung erforderlich, aus der hervorgeht, daß Komplikationen, insbesondere eine Frühgeburt, nicht zu erwarten sind. Im 9. Schwangerschaftsmonat dürfen Frauen nicht mehr fliegen.
Merke:
Frauen dürfen im 9. Schwangerschaftsmonat nicht mehr fliegen. Im 8. Monat muß eine ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung vorgelegt werden.